Das Wichtigste in Kürze
- Ein Pflegebett kann von der Kranken- oder der Pflegekasse übernommen werden. Welche Kasse zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab.
- Die Krankenkasse zahlt bei medizinischer Notwendigkeit auf ärztliche Verordnung. Liegt ein Pflegegrad vor, kann das Pflegebett auch als Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse kommen.
- In der Regel wird das Bett leihweise über ein Sanitätshaus gestellt, inklusive Lieferung und Einweisung.
- Lehnt die Kasse ab, kannst du in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand 2026) und ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Leistung dir konkret zusteht, klärst du am besten mit deiner Kranken- oder Pflegekasse, dem Sanitätshaus oder einem Pflegestützpunkt.
Wenn die Pflege zu Hause stattfindet, stößt ein normales Bett schnell an seine Grenzen. Das Aufstehen fällt schwer, das Umlagern strengt an, und die Pflegenden ruinieren sich den Rücken. Ein Pflegebett kann hier vieles erleichtern. Die gute Nachricht: Die Kosten musst du in vielen Fällen nicht selbst tragen, denn Kranken- oder Pflegekasse können ein Pflegebett übernehmen.
In diesem Ratgeber erklären wir, wer Anspruch auf ein Pflegebett hat, ob die Kranken- oder die Pflegekasse zuständig ist und wie du den Antrag Schritt für Schritt stellst.
Was ist ein Pflegebett und wofür ist es gut?
Ein Pflegebett, auch Kranken- oder Seniorenbett genannt, unterscheidet sich in mehreren Punkten von einem gewöhnlichen Bett. Es lässt sich in der Höhe verstellen und besitzt verstellbare Kopf- und Fußteile. So kann die pflegebedürftige Person bequemer sitzen, liegen und aufstehen, und die Pflegenden müssen sich nicht ständig bücken. Das schont den Rücken und macht die tägliche Versorgung deutlich leichter.
Typische Ausstattungsmerkmale eines Pflegebetts sind:
- stufenlose Höhenverstellung, meist elektrisch über eine Fernbedienung
- verstellbares Rücken- und Beinteil für eine bequeme Sitz- und Liegeposition
- Seitengitter als Schutz vor dem Herausfallen
- eine Aufrichthilfe, der sogenannte Bettgalgen, zum selbstständigen Aufrichten
- Rollen, damit sich das Bett im Raum bewegen lässt
Bevor das Bett geliefert wird, lohnt sich ein Blick auf den Standort. Damit die Pflege von beiden Seiten möglich ist, sollte rund um das Bett genug Platz bleiben. Eine Position nahe am Fenster sorgt für Tageslicht und Ausblick, ein freier Weg zum Bad erleichtert den Alltag. Das Sanitätshaus berät bei der Aufstellung und stellt das Bett am gewünschten Ort auf.
Wer hat Anspruch auf ein Pflegebett?
Ein Pflegebett ist ein anerkanntes Hilfsmittel. Anspruch besteht, wenn es medizinisch oder pflegerisch notwendig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand viel Zeit im Bett verbringt, sich nur eingeschränkt bewegen kann oder wenn die Pflege im normalen Bett nicht mehr sicher möglich ist. Ein reiner Komfortwunsch reicht dagegen nicht aus.
Die Notwendigkeit muss nachvollziehbar begründet sein. Bei einem anerkannten Pflegegrad ergibt sie sich oft aus der Pflegesituation. Wie die Pflegegrade eingeordnet werden, liest du im Ratgeber zu den Einschränkungen bei Pflegegrad 2.
Krankenkasse oder Pflegekasse?
Beim Pflegebett kommen zwei Kostenträger infrage. Welche Kasse zuständig ist, hängt davon ab, warum das Bett gebraucht wird.
| Krankenkasse | Pflegekasse |
|---|---|
| Zuständig bei medizinischer Notwendigkeit | Zuständig bei anerkanntem Pflegegrad |
| Grundlage ist eine ärztliche Verordnung | Bett gilt als technisches Pflegehilfsmittel |
| Bett dient der Behandlung oder dem Ausgleich | Bett erleichtert die Pflege zu Hause |
| Antrag über Arzt und Sanitätshaus | Antrag direkt bei der Pflegekasse möglich |

In vielen Fällen wird ein Pflegebett bei vorhandenem Pflegegrad über die Pflegekasse als Pflegehilfsmittel bereitgestellt. Liegt kein Pflegegrad vor, ist die Krankenkasse die erste Adresse. Du musst dir darüber aber nicht den Kopf zerbrechen, denn die Kassen klären die Zuständigkeit in der Regel untereinander.
So beantragst du das Pflegebett
Das Pflegebett wird dir in der Regel leihweise überlassen. Du wirst also nicht Eigentümer, sondern nutzt es, solange der Bedarf besteht. Das hat den Vorteil, dass sich das Sanitätshaus um Wartung und Reparatur kümmert.
Was tun, wenn die Kasse ablehnt?
Eine Ablehnung ist nicht das letzte Wort. Gegen den Bescheid kannst du in der Regel innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Hilfreich ist eine ergänzende Begründung von Arzt oder Pflegedienst, die den konkreten Bedarf schildert. Auch ein Pflegestützpunkt oder ein Sozialverband kann dich dabei unterstützen und einschätzen, ob der Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat.
Kosten, Zuzahlung und Zubehör
Da das Bett meist leihweise gestellt wird, entstehen oft keine hohen eigenen Kosten. Für technische Pflegehilfsmittel wie das Pflegebett sieht das Gesetz eine Zuzahlung von zehn Prozent vor, höchstens aber 25 Euro. Ob und in welcher Höhe sie bei einem geliehenen Bett tatsächlich fällig wird, erfährst du bei deiner Kasse. Einen Überblick über die Leistungen rund um die Pflege bietet das Bundesgesundheitsministerium.
Passendes Zubehör wird oft getrennt beantragt. Dazu zählt zum Beispiel eine spezielle Matratze gegen Druckstellen. Wie das funktioniert, erklären wir im Ratgeber zur Wechseldruckmatratze. So lässt sich das Pflegebett gut an die jeweiligen Bedürfnisse anpassen.
Fazit
Ein Pflegebett erleichtert die Pflege zu Hause spürbar und schützt die Gesundheit der Pflegenden. Bei medizinischer Notwendigkeit oder einem anerkannten Pflegegrad können die Kranken- oder die Pflegekasse die Kosten übernehmen, meist als Leihgabe über ein Sanitätshaus. Der Weg führt über eine ärztliche Verordnung oder einen Antrag bei der Pflegekasse. Sollte die Kasse ablehnen, lohnt sich oft ein gut begründeter Widerspruch. Bei Fragen helfen die Kasse, das Sanitätshaus und die Pflegestützpunkte weiter.
Häufige Fragen zum Pflegebett auf Kasse
Wer zahlt ein Pflegebett, Kranken- oder Pflegekasse?
Beide kommen infrage. Bei medizinischer Notwendigkeit zahlt die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung, bei einem anerkannten Pflegegrad kann das Bett als Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse kommen. Die Kassen stimmen die Zuständigkeit oft untereinander ab.
Brauche ich für ein Pflegebett einen Pflegegrad?
Nicht zwingend. Auch ohne Pflegegrad kann die Krankenkasse ein Pflegebett übernehmen, wenn es medizinisch notwendig ist. Mit Pflegegrad ist zusätzlich die Pflegekasse zuständig.
Wie beantrage ich ein Pflegebett?
Du brauchst eine ärztliche Verordnung oder stellst bei Pflegegrad einen Antrag bei der Pflegekasse. Verordnung oder Antrag reichst du bei der Kasse ein oder gibst sie in einem Sanitätshaus ab, das das Bett nach Bewilligung liefert.
Bekomme ich das Pflegebett geschenkt oder geliehen?
In der Regel wird das Bett leihweise überlassen. Du nutzt es, solange der Bedarf besteht, und das Sanitätshaus kümmert sich um Wartung und Reparatur.
Was kann ich tun, wenn die Kasse ablehnt?
Du kannst meist innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Eine zusätzliche Begründung von Arzt oder Pflegedienst und die Unterstützung durch einen Pflegestützpunkt erhöhen die Erfolgsaussichten.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit – Pflegehilfsmittel – belegt: Das Pflegebett zählt zu den technischen Pflegehilfsmitteln, die bei der Pflegekasse beantragt werden.
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel (Gesetzestext) – belegt: Technische Pflegehilfsmittel werden vorrangig leihweise überlassen; die Zuzahlung beträgt 10 Prozent, höchstens 25 Euro.
- § 33 SGB V – Hilfsmittel der Krankenversicherung (Gesetzestext) – belegt: Die Krankenkasse übernimmt Hilfsmittel, die im Einzelfall für die Behandlung oder den Ausgleich einer Behinderung erforderlich sind.
- § 84 Sozialgerichtsgesetz – Widerspruchsfrist (Gesetzestext) – belegt: Gegen einen ablehnenden Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Stand der Angaben: September 2026. Leistungsbeträge, Rechtslagen und medizinische Empfehlungen können sich ändern.
